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Energieausweise


Haben Sie für Ihr Gebäude schon einen Energieausweis ?
Der Energieausweis für Gebäude ist Pflicht. Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen können. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie.
Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der durchschnittliche Endenergiebedarf des Gebäudes.
Dipl. Ingenieurin erstellt Ihnen bedarfsorientierte Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude, DENA zugelassen, registriert und aussagekräftig.
Senden Sie mir die Eckdaten Ihres Gebäudes, dann erstelle ich Ihnen ein Angebot für den Energieausweis.
Sie möchten Ihr Gebäude sanieren ?
Auch hier kann ich Ihnen Hilfestellung geben, von der BAFA- Vor- Ort- Energieberatung ( iSFP ), Sanierungs- und Umbauplanung, Handwerkerauswahl, KfW- Baubegleitung bis zur Abnahme der Gewerke.
Rufen Sie mich einfach an, oder senden Sie mir eine email.
Dipl. Ing. Franziska Rust
unacasa planungsbüro
0421- 2224400
0177- 5103971

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